B.E. a Part Event & Promotion UG
1. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch Auftragserteilung des Kunden zustande.
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2. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
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3. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen oder Änderungen nach Auftragserteilung können gesondert berechnet werden.
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4. Stornierung
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags gelten folgende Ausfallkosten:
• bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
• 13–7 Tage vorher: 50 % der Auftragssumme
• 6–2 Tage vorher: 75 % der Auftragssumme
• ab 48 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen: 100 % der Auftragssumme
Bereits entstandene Kosten (z. B. Personaldisposition, Logistik, Materialbeschaffung oder Reisebuchungen) werden unabhängig davon vollständig berechnet.
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5. Änderungen des Veranstaltungsablaufs
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen des Veranstaltungsortes, der Zeiten oder des Ablaufs. Eventuelle Mehrkosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
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6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Schäden durch höhere Gewalt, Ausfall von Verkehrsmitteln oder vergleichbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen.
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7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.